Universeller Mustervertrag

Universeller Mustervertrag (Anpassungen je nach Vertrag zwingend erforderlich)


Vertrag
zwischen
[Name und Adresse der Partei 1]
(nachfolgend „Partei 1“)

und

[Name und Adresse der Partei 2]
(nachfolgend „Partei 2“)


Präambel

Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen den Parteien im Rahmen von [Dienstleistungen/Werkleistungen/Bauvorhaben/Reiseleistungen/Pacht/Miete/Kauf/Kooperation], wie nachstehend beschrieben. Die Parteien verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und zur Erfüllung der vereinbarten Pflichten.


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die Erbringung von [Leistung/Bereitstellung von Gegenständen/Nutzung eines Objekts] gemäß den in Anlage A beschriebenen Spezifikationen.
  2. [Optional für Kaufverträge:] Die gelieferte Ware muss die in Anlage B definierten Eigenschaften erfüllen.
  3. [Optional für Dienstleistungen:] Partei 2 erbringt die vereinbarte Leistung im Rahmen des vereinbarten Zeitplans.

§ 2 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und gilt bis [Datum/auf unbestimmte Zeit].
  2. [Optional für Pacht-/Mietverträge:] Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von [XX Monaten] und kann danach mit einer Frist von [XX Monaten] gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung beträgt [Betrag in EUR] und wird wie folgt entrichtet:
    a. Einmalige Zahlung: [Datum].
    b. Ratenzahlung: [Zahlungsintervalle].
    c. [Optional für Dienstleistungen:] Abrechnung nach Aufwand: [Stundensatz/Tagessatz in EUR].
  2. Zahlungen sind innerhalb von [XX Tagen] nach Rechnungserhalt fällig.
  3. Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

§ 4 Rechte und Pflichten der Parteien

  1. Pflichten von Partei 1:
    a. Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Ressourcen.
    b. Bezahlung der vereinbarten Vergütung gemäß § 3.
  2. Pflichten von Partei 2:
    a. Erbringung der vereinbarten Leistung in der Qualität und zum Termin, wie in Anlage A beschrieben.
    b. Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

§ 5 Abnahme und Gewährleistung

  1. Abnahme:
    a. Die Abnahme erfolgt schriftlich nach Abschluss der Leistung.
    b. Partei 1 hat das Recht, innerhalb von [XX Tagen] Mängel zu rügen.
  2. Gewährleistung:
    a. Partei 2 gewährleistet, dass die erbrachte Leistung frei von Mängeln ist.
    b. [Optional für Kaufverträge:] Die Gewährleistungsfrist beträgt [XX Monate].

§ 6 Haftung

  1. Die Parteien haften für Schäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  2. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf [XX EUR].

§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  2. [Optional für personenbezogene Daten:] Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Vorgaben der DSGVO.

§ 8 Nutzung und Eigentum

  1. [Optional für Miet-/Pachtverträge:] Partei 2 verpflichtet sich, das gemietete oder gepachtete Objekt ausschließlich für [bestimmten Zweck] zu nutzen.
  2. [Optional für Kaufverträge:] Das Eigentum an der Ware geht mit vollständiger Zahlung auf Partei 1 über.

§ 9 Streitbeilegung

  1. Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten zunächst außergerichtlich zu lösen.
  2. Falls keine Einigung erzielt wird, wird der Streit durch ein Schiedsgericht gemäß den Regeln der ICC (International Chamber of Commerce) beigelegt. Der Schiedsort ist [Ort].

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ort, Datum:


[Unterschrift Partei 1]


[Unterschrift Partei 2]


Anlagen

  • Anlage A: Detaillierte Leistungsbeschreibung.
  • Anlage B: Spezifikationen der Ware (für Kaufverträge).
  • Anlage C: Miet- oder Pachtbedingungen (für Miet-/Pachtverträge).

Hinweise zur Anpassung

Dieser universelle Mustervertrag deckt eine breite Palette von Vertragsarten ab und kann durch die spezifischen Regelungen für den jeweiligen Anwendungsfall ergänzt oder angepasst werden. So kann er z. B. durch detaillierte SLA-Klauseln (Service-Level Agreements) oder besondere Regelungen für Werkverträge erweitert werden.

Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung erfüllt nicht die von § 506 Abs. 2 BGB erforderlichen Voraussetzungen

a) Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung erfüllt nicht die von § 506 Abs. 2 BGB (in der oben genannten, auch heute noch geltenden Fassung) erforderlichen Vo-raussetzungen an eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe bei Nutzungsverträgen.

b) Die Vorschrift des § 506 Abs. 2 BGB trifft eine abschließende Regelung dazu, bei welchen Fallgestaltungen sonstige entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 Abs. 1 BGB (hier in der Fassung vom 20. September 2013) im Bereich von Nutzungsverträgen anzunehmen sind. Eine ergänzende Heranziehung des § 506 Abs. 1 BGB (hier in der Fassung vom 20. September 2013) auf von § 506 Abs. 2 BGB nicht erfasste Leasingverträge (insbesondere Leasingverträge mit Kilometer-abrechnung) verbietet sich.

c) § 506 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB (in der oben genannten, auch heute noch geltenden Fassung) ist nicht analog auf Leasingverträge mit Kilometerabrechnung anzuwen-den.

d) Ein Widerrufsrecht des Leasingnehmers nach §§ 495, 355 BGB besteht demnach bei solchen Leasingverträgen nicht.

BGH URTEIL VIII ZR 36/20 vom 24. Februar 2021

BGB § 506 Abs. 1; § 506 Abs. 2; §§ 495, 355

BGH, Urteil vom 24. Februar 2021 – VIII ZR 36/20 – OLG Stuttgart
LG Stuttgart
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Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 24. Februar 2021 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richterin Dr. Fetzer, die Richter Kosziol und Dr. Schmidt sowie die Richterin Wiegand
für Recht erkannt:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart – 6. Zivilsenat – vom 29. Oktober 2019 wird zurückgewie-sen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen Weiterlesen