Vertragsdurchsetzung in Deutschland
Die Vertragsdurchsetzung in Deutschland erfolgt grundsätzlich durch zivilrechtliche Ansprüche und deren gerichtliche Geltendmachung. Die wichtigsten Mechanismen sind:
1. Außergerichtliche Durchsetzung
- Mahnung (§ 286 BGB): Falls der Schuldner nicht leistet, kann der Gläubiger ihn mahnen. In manchen Fällen tritt der Verzug auch automatisch ein (z. B. kalendermäßig bestimmte Fristen).
- Mediation & Schlichtung: Vor allem bei langfristigen Geschäftsbeziehungen oder Verbraucherstreitigkeiten kann eine außergerichtliche Einigung sinnvoll sein.
2. Gerichtliche Durchsetzung
- Leistungsklage (§ 253 ZPO): Der Gläubiger kann auf Erfüllung klagen, wenn der Schuldner seine Pflichten nicht erfüllt.
- Schadensersatzklage (§§ 280 ff. BGB): Falls die Vertragserfüllung nicht mehr möglich ist oder verspätet erfolgt, kann Schadensersatz gefordert werden.
- Unterlassungsklage (§ 1004 BGB analog): Bei andauernden Vertragsverletzungen kann eine Unterlassung verlangt werden.
3. Zwangsvollstreckung
- Falls ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Titel (z. B. notarielles Schuldanerkenntnis) vorliegt, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben.
- Maßnahmen: Lohnpfändung (§ 850 ZPO), Kontopfändung (§ 829 ZPO), Sachpfändung (§§ 808 ff. ZPO).
Beispiele & Urteile
- Leistungsstörung & Schadensersatz:
BGH, Urteil vom 19.07.2018 – VII ZR 251/17- Ein Bauunternehmer erfüllte seinen Vertrag mangelhaft. Der Auftraggeber forderte Schadensersatz statt Nachbesserung. Der BGH entschied, dass der Geschädigte nicht zwingend eine Nachfrist setzen muss, wenn die Mängel erheblich sind.
- Vertragsstrafe & Durchsetzbarkeit:
BGH, Urteil vom 25.01.2018 – VII ZR 57/17- Ein Unternehmer hatte sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet. Der BGH stellte klar, dass die Vertragsstrafe auch ohne konkreten Schaden durchgesetzt werden kann.
- Pflichten im Kaufvertrag & Rücktritt:
BGH, Urteil vom 26.10.2016 – VIII ZR 211/15- Ein Käufer trat von einem Vertrag über ein gebrauchtes Auto zurück, weil der Verkäufer einen Unfallschaden nicht angegeben hatte. Der BGH entschied, dass arglistiges Verschweigen eines Mangels zum Rücktritt berechtigt.
- Zwangsvollstreckung & Schuldnerschutz:
BVerfG, Beschluss vom 23.06.2016 – 1 BvR 873/15- Ein Schuldner wehrte sich gegen die Pfändung seiner Sozialleistungen. Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass das Existenzminimum auch in der Zwangsvollstreckung geschützt sein muss.
Diese Beispiele zeigen, dass die Vertragsdurchsetzung in Deutschland durch verschiedene Mechanismen wie Klage, Zwangsvollstreckung und Schadensersatzansprüche sichergestellt wird.