Hier finden Sie Musterverträge zum direkten Einsatz. Rechtssicher geprüft durch die Kanzlei horak.Rechtsanwälte.
Wir erweitern unsere Datenbank der Musterverträge laufend für den direkten Einsatz im geschäftlichen Bereich.

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Musterverträge können eine anwaltliche Individualerstellung oder Anpassung nicht ersetzen. Daher sind die Musterverträge hier nicht für einen konkreten Einzelfall wiedergegeben. Sie ersetzen keine anwaltliche Vertragsgestaltung. Es kann auch keine Gewähr/ Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder auch nur Aktualität übernommen werden. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen (Gesetze, Rechtsprechung usw.) ändern sich stetig.

Wir stellen Ihnen gerne auf Ihre Bedürfnisse genau individualisierte Vertragswerke zusammen. Dies können wir zu durchaus günstigen Pauschalen (ab 89 EUR) anbieten.

Aktuelle Musterverträge

Kaufvertrag und Kaufrecht sowie Handelskauf

Kaufrecht stellt ein Teilgebiet des Privatrechts/ Zivilrechts dar.  Das Kaufrecht behandelt die Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages über einen bestimmten Kaufgegenstand. Das Kaufrecht wird in den §§ 433 ff BGB geregelt und wurde in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes behandelt. Kaufvertrag In Abgrenzung zu anderen Vertragsarten (Mietvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag, Schenkungsvertrag, […]

Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung erfüllt nicht die von § 506 Abs. 2 BGB erforderlichen Voraussetzungen

a) Ein Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung erfüllt nicht die von § 506 Abs. 2 BGB (in der oben genannten, auch heute noch geltenden Fassung) erforderlichen Vo-raussetzungen an eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe bei Nutzungsverträgen. b) Die Vorschrift des § 506 Abs. 2 BGB trifft eine abschließende Regelung dazu, bei welchen Fallgestaltungen sonstige entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des […]

Vertrag heisst nicht immer vertragen

Vertragsrecht hat mit Vertragen nicht viel zu tun Ein Vertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärung voraus, so dass landläufig die Meinung vertreten wird, es gehe um das Vertragen. Der Vertrag soll auch einen bestimmten Lebenssachverhalt regeln; Regelinhalt ist aber keineswegs ein Vertragen, sondern die Regelung von Streitfällen, von eventuellen Auseinandersetzungen uvam. Vertragsdurchsetzung Die Durchsetzung von vertraglichen […]